Menschengruppe mit VR-Brillen vor einem Gemälde
© Lucrezia Carnelos | Unsplash
250.000 Euro für die Digitalisierung des kulturellen Erbes

Das Land Brandenburg erhöht seine Förderung für die Digitalisierung des kulturellen Erbe.

Erstmals stehen im kommenden Jahr 250.000 EUR zur Verfügung. Gefördert werden kann die Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe sowie künftig auch die künstlerische Nutzung von digitalisiertem Kulturgut.

Das kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern.

Digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes

Es spielt eine wichtige Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist wichtige Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.

Nach Maßgabe des Haushaltes stehen im Rahmen des "Förderprogramms Digitalisierung des kulturellen Erbes 2021" im kommenden Jahr 250.000 EUR bereit. Dabei beträgt die Mindestförderung 5.000 EUR. Kommunen und Einrichtungen (Vereine, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten, Museen) die ihr kulturelles Erbe digitalisieren oder digital vermitteln wollen, können sich noch bis zum 15. November 2020 bewerben.

Die Anträge werden von einer Jury geprüft.

 

"Digitalisierung ist eine Chance, das Kulturgut Brandenburgs sichtbarer und erlebbarer zu machen. Wie wichtig das ist, hat uns dieses Jahr eindrücklich gezeigt. Ein spannendes Beispiel für den digitalen Zugang zum Kulturerbe ist der von uns geförderte Digitale Stadtspaziergang Teltour in Teltow. Er verknüpft auf innovative Weise den analogen und digitalen Raum: Digitalisierte historische Dokumente ermöglichen einen neuen Zugang zur Geschichte der Stadt. Alles was man dazu braucht, ist ein Handy."

Manja Schüle | Brandenburgs Kulturministerin