kleine Pflänzchen wachsen auf Münzstapeln

Innovationsförderung

Das Land Brandenburg, der Bund und die EU unterstützen Sie mit einem breiten Fächer an maßgeschneiderten Förderangeboten. Wir bieten Orientierung bei der Suche nach relevanten Ansprechpartnern sowie Förderungs- und Finanzierungsangeboten.

Für den Einstieg nutzen Sie die ausgewählten Recherchetools wie den ILB-FörderFinder, die Förderdatenbank des Bundes, das Existenzgründerportal oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Die Richtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein umfasst vier Fördermöglichkeiten und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg:

  • eine Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen projektbezogen intensivieren möchten („Kleiner BIG-Transfer“ und „Großer BIG-Transfer“)
  • oder kurzfristig umsetzbare eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben(„BIG-FuE“)
  • oder Digitalisierungsmaßnahmen durchführen möchten (BIG-Digital)
  • oder unterstützende Beratungsleistungen bei Antragstellungen für eine EU-Fördermaßnahme für FuE-Kooperationsvorhaben benötigen („BIG-EU“)

Kleiner Innovationsgutschein („Kleiner BIG-Transfer“)
Der kleine Innovationsgutschein („Kleiner BIG-Transfer“) kann für wissenschaftliche Einstiegsarbeiten wie beispielsweise Beratungen, Machbarkeitsstudien oder Labortätigkeiten beantragt werden und gilt nur für Unternehmen, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten. Der Auftrag eines Unternehmen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kann bis zu 100 Prozent mit maximal 5.000 Euro gefördert werden. Der Gutschein ist einmalig nutzbar.

Großer Innovationsgutschein („Großer BIG-Transfer“)
Beim großen Innovationsgutschein („Großer BIG-Transfer“) sind planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten förderfähig - mit dem Ziel, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln oder zu verbessern. Förderfähig sind Aufträge der Unternehmen an Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen für wissenschaftliche Leistungen. Die Fördersumme beträgt maximal 15.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Der Gutschein kann einmal innerhalb von 12 Monaten beantragt werden.

Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung („BIG-FuE“)
Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung („BIG-FuE“) wird Unternehmen für kurzfristig umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel gewährt, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln, die unmittelbar in den Markt eingeführt werden können. Die Höchstförderung beträgt 100.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent und einer Projektlaufzeit von max. zwei Jahren. Erst nach der Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung ist eine erneute Antragstellung möglich.

Digitalisierungsmaßnahmen (BIG-Digital)
Der BIG-Digital wird für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen gewährt, die mit dem Ziel verbunden sind, Innovationspotenziale durch Digitalisierung betrieblicher Prozesse und Abläufe aufzudecken und zu nutzen. Der BIG-Digital deckt den unternehmerischen Digitalisierungsprozess durch eine modulare Förderung ab:

  • Modul Beratung: Förderung der Analysephase betrieblicher Prozesse durch externe Berater mit einer maximalen Förderung in Höhe von 50.000 Euro.
  • Modul Implementierung: Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Die Höchstförderung beträgt 500.000 Euro.
  • Modul Schulung: Förderung von Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung durch externe Schulungsdienstleister im Zuge von Digitalisierungsmaßnahmen mit einer maximalen Förderung von 50.000 Euro.

Die Förderquote beträgt in den drei Modulen bis zu 50% des Projektvolumens.

Innovationsgutschein EU („BIG-EU“)
Den Innovationsgutschein EU („BIG-EU“) können Unternehmen nutzen, die beim Erarbeiten eines Projektvorschlages oder Antrages für eine EU-Fördermaßnahme (FuE- bezogene Kooperationsvorhaben) Unterstützung benötigen. Die Höchstfördersumme für Beratungsleistungen eines mit der EU-Antragstellung vertrauten Beraters beträgt 8.000 Euro. Hat ein Unternehmen bei einem Unternehmenskonsortium die Konsortialführerschaft übernommen, kann dieses Unternehmen mit bis zu 16.000 Euro unterstützt werden. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent. Der Gutschein ist grundsätzlich einmalig nutzbar.

Zu allen Modulen bieten wir kostenfreie Beratung und Hilfestellung an. Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Standort zuständige Regionalcenter der WFBB.

Brandenburger KMU können sich für Innovative Aufgaben in ihrem Unternehmen die Beschäftigung von Werkstudierenden in Teilzeit oder Alumni als Innovationsassistent*innen fördern lassen. Die neue überarbeitete Richtlinie (BIF 2022) ist seit dem 22. November 2022 in Kraft und behält bis zum 30. Juni 2024 ihre Gültigkeit.

Beschäftigung von Werkstudierenden:

Immatrikulierte Studierende können für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf volle Kalendermonate studienbegleitend 15 bis 20 Wochenstunden an einer betrieblichen Innovation in einem brandenburgischen KMU mitarbeiten. Die BIF-Richtlinie sieht hierfür einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 620 Euro vor.

Eine einmalige Anschlussförderung im Rahmen der Innovationsassistenz ist möglich.

Beschäftigung einer Innovationsassistenz:

Das Ziel des Programms ist es, hochqualifiziertes Personal in einem zusätzlichen Arbeitsplatz für Innovative Unternehmensaufgaben einzusetzen und ggf. zu binden. Hierfür ist eine Förderung in Form eines Lohnkostenzuschusses von bis zu 1.650 Euro im Monat für eine Innovationsassistentin bzw. einen Innovationsassistenten möglich, soweit durch diesen neuen Arbeitsplatz kein bestehendes Personal ersetzt wird. Die Förderung wird für die Dauer von zwölf Kalendermonaten gewährt und kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn die Innovationsaufgabe spezifische Themen der Umweltnachhaltigkeit betreffen (Vgl. Nummer 3.2.4.6 der Richtlinie).

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsstelle ILB zu stellen.

Zu allen Programmen bietet die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) kostenfreie Beratung und Hilfestellung an. Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Standort zuständige Regionalcenter der WFBB.

go-inno unterstützt KMU durch eine Förderung externer Beratungen durch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisiertes Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit dem Ziel die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen:

  • Potenzialanalyse
  • Realisierungskonzept

Die Richtlinie ist bis zum 31. Juni 2024 gültig!

Antragsberechtigte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR aufweisen. Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei.

Förderart
Zuschuss

Förderhöhe
Der Umfang der Förderung beträgt für alle Leistungsstufen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Für einen Beratertag sind höchstens Ausgaben von 1.100 EUR je Tagwerk förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Potenzialanalyse: max. 10 Tagwerke (max. 5.500 €)
Realisierungskonzept: max. 25 Tagwerke (max. 13.750 €)

Antragsverfahren
Interessierte Unternehmen wenden sich an ein Beratungsunternehmen, das zur Durchführung des Programms autorisiert ist.

Mithilfe des Förderprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation soll durch die finanzielle Unterstützung von Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen eine wettbewerbsfähige Wirtschaft in Europa erreicht werden. HORIZONT 2020 fördert Forschungs- und Innovationsaktivitäten über die gesamte Wertschöpfungskette, von der Idee bis zur Entwicklung von Prototypen.

An Horizont 2020 können sich alle Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem dem Programm assoziierten Staat oder Drittland angesiedelt sind.
Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung im Rahmen von Projektvorhaben mit europäischem Mehrwert, die sich auf einen von der EU-Kommission ausgeschriebenen Aufruf bewerben müssen.

In Horizont 2020 ist eine einheitliche Förderquote pro Projekt vorgesehen. Diese ist dem jeweiligen Aufruf zu entnehmen.

In der Regel müssen an einem Projekt mindestens 3 voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen Staaten beteiligt sein.

Es gibt Programmbereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen, beispielsweise das KMU Instrument. Dieses unterstützt ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlang der Innovationskette - von Machbarkeitsstudien über Forschung und Demonstration bis hin zur Markteinführung.

Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg bietet einen kostenfreien Informations- und Beratungsservice hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten an und begleitet Sie bei einer Antragstellung oder Suche nach Kooperationspartnern für ein Projektvorhaben.

Mit KMU-innovativ fördert das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen.

Die Förderung innerhalb der folgenden Technologiefelder erfolgt themenoffen:

  • Biotechnologie
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Materialforschung
  • Photonik
  • Produktionstechnologie
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Elektroniksysteme, Elektromobilität

Entscheidend für die Förderung sind Exzellenz und Innovationsgrad des Projektes sowie hohe Verwertungschancen. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter (Tel.: 0800 2623-009).

Die Richtlinie galt bis zum 31.12.2022.

Informieren Sie sich bis auf weiteres bitte auf den Seiten der ILB oder wenden Sie sich gern an das für Ihren Standort zuständige Regionalcenter der WFBB.

Mit diesem bundesweiten Förderprogramm werden mittelständische Unternehmen sowie die mit ihnen zusammenarbeitenden Forschungseinrichtungen bei ihren unterschiedlichsten Innovationsvorhaben technologie- und branchenunabhängig unterstützt.

Einzelprojekte von Unternehmen
Inhalt der Förderung sind einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Begrenzung auf bestimmte Technologien und Branchen. Im Anschluss an ein FuE-Projekt können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

  • Zuwendungsempfänger: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition mit weniger als 500 Beschäftigten
  • Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderhöhe: 25 – 45% der zuwendungsfähigen Kosten (maximal zuwendungsfähige Kosten: 550.000 Euro)

Kooperationsprojekte
Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU bzw. von KMU und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus ist eine Kooperation mit ausländischen Partnern möglich. Zur Umsetzung ihrer FuE-Projekte können kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich die Förderung von Leistungen externer Dritter zur Markteinführung beantragen.

  • Zuwendungsempfänger: Unternehmen (KMU) aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner von im Kooperationsprojekt geförderten Unternehmen.
  • Förderhöhe: für KMU je Teilprojekt max. 450.000 Euro; für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt max. 220.000 Euro; Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt max. 2.300.000 Euro.

Innovationsnetzwerke
Die Innovationsnetzwerke vereinen die Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen und die Entwicklungsprojekte im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk. Sie bestehen aus wenigstens sechs voneinander unabhängigen KMU mit Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus bis zu vier KMU sowie wenigstens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Darüber hinaus können weitere Partner teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Es besteht keine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen.

  • Zuwendungsempfänger: sind die am Netzwerk beteiligten Unternehmen. Bei der Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen wird die Zuwendung an die Netzwerkmanagementeinrichtung ausgereicht (indirekte Förderung der Unternehmen). Bei Entwicklungsprojekten erhalten die beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Zuwendung direkt. Die Unternehmen tragen Eigenanteile an den jeweiligen Projektkosten.
  • Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen ermächtigte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung.
  • Zuwendungshöhe: bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken max. 420.000 Euro; bei internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken max. 520.000 Euro

Für die Zuwendungsempfänger der aus den Netzwerken generierten Entwicklungsprojekte gelten die gleichen Anforderungen wie bei Einzel- oder Kooperationsprojekten.